Ihre freundliche Zuwendung
gibt Menschen Zukunftschancen

Zuwendungen an steuerbegünstigte
Körperschaften sind seit dem 01.01.2007 in Höhe von bis zu 20% des zu versteuernden Einkommens jährlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Zusätzlich können Zustiftungen (Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung) bis zu 1 Mio Euro über 10 Jahre verteilt als erhöhter Sonder-
ausgabenabzug geltend gemacht werden. Die Höchstbeträge gelten für
jeden Ehepartner auch bei gemein-
schaftlicher Veranlagung.
-> Spenden und Zustiftungen wirken
    steuermindernd

    
 


Spenden wirken sofort, denn Geld-
spenden
an die Louis Leitz Stiftung
kommen zu 100% den aktuellen
Förderprojekten zugute, ohne Abzug
für Verwaltungskosten. Wie jede
gemeinnützige Organisation sind wir
gehalten, Spenden spätestens bis zum
Ende des Folgejahres einzusetzen.
Auch Sachspenden an unsere Förder-
projekte leiten wir gerne weiter.
-> Jeder Euro Ihrer Spende kommt
zeitnah an

 


Zustiftungen wirken nachhaltig, denn mit Zustiftungen (ab EUR 10.000), die dem Kapitalstock der Louis Leitz Stiftung zugeführt werden, helfen Sie uns, unsere Förderzwecke finanziell langfristig abzusichern. Aus den Zinserträgen des Stiftungsvermögens wird die Zweckerfüllung (d.h. die Projekteförderung und die Kosten der Stiftung) finanziert.
-> Ihre Zustiftung gibt uns Planungssicherheit

Bei größeren Zustiftungsbeträgen (ab EUR 250.000) können Sie im Rahmen eines eigenen Stiftungsfonds die Verwendung des Zinsertrages selbst bestimmen, soweit ihre Förderidee sich im Rahmen der allgemeinen Förderzwecke der Louis Leitz

Stiftung bewegt (siehe § 2 Abs.2 der Stiftungssatzung).
-> Mit einem eigenen Stiftungsfonds realisieren wir Ihre Förderideen im Rahmen unserer Stiftungszwecke

Testamentarisch verfügte Zuwendungen in Form von Vermächtnissen sind
schenkungssteuerbefreit. Und damit Sie schon heute sehen können, was die
LLstiftung mit Ihrer Zuwendung bewirkt, errichten Sie am Besten schon zu
Lebzeiten Ihren eigenen Stiftungsfonds (sofort steuerwirksam) bzw. gewähren
der LLstiftung ein Stifterdarlehen (nicht steuerlich absetzbar). So können Sie
schon ab sofort die Ihnen wichtigen, eigenen Förderziele verfolgen, bevor Sie
ein testamentarisches Vermächtinis zugunsten der Louis Leitz Stiftung aufsetzen.
-> Die Errichtung eines eigenen Stiftungsfonds nimmt eine testamentarische
Verfügung vorweg


Für alle Fragen hinsichtlich größerer Spenden, Zustiftungen, Stiftungsfonds und
der Formulierung von Vermächtnissen kontaktieren Sie uns bitte unter
info@LLstiftung.de, damit wir eine gemeinsame, Ihrem Willen entsprechende
Lösung finden.
-> eine allgemeine Erläuterung der unterschiedlichen Zustiftungsmöglichkeiten haben
wir in der Rubrik
DOKUMENTATION -> Stiftungskreis -> Info-Abend eingestellt